In der Schweiz wird die Altersvorsorge (AHV) vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Die Höhe deiner Rente hängt davon ab, wie lange du in die 1. Säule einzahlst und ab wann du dich pensionieren lässt. Die AHV dient der Existenzsicherung.
Die berufliche Altersvorsorge (BVG oder Pensionskasse) ist die 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Die zu tätigen Einzahlungen sind hier ebenfalls verpflichtend und schützen dich vor Invalidität, Berufsunfähigkeit und Unfällen. Sie dient der weiterführung des gewohnten Lebensstandard.
Die private Altersvorsorge ist die 3. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Diese wird unterteilt in die Säule 3a (gebundenes Kapital) und die Säule 3b (ungebundenes Kapital). Diese Säule hilft dir die entstehende Rentenlücke im Alter zu füllen und dich gegen IV und Tod abzusichern. Zudem erhältst du einen wichtigen Steuervorteil.
Unter Lebensversicherung werden die Versicherungen verstanden, die Risiken wie Invalidität oder Tod absichern.
Viele Menschen kümmern sich nicht um die Notwendigkeit einer Lebensversicherung. In Wirklichkeit ist sie einer der wichtigsten Bestandteile deiner finanziellen Sicherheit. Wir helfen dir dabei, eine geeignete Lebensversicherung zu finden, durch die du deine Familie in einer finanziellen Notlage versorgen kannst.
Die Erwerbsunfähigkeitversicherung schützt die Versicherten vor Einkommenslücken bei Invalidität, durch monatliche Rentenzahlungen.
Bei Invalidität sind aus der 1. und 2. Säule nur 60% vom Einkommen gesichert. Dies reicht in den meisten Fällen nicht mehr aus um die Mehrkosten zu decken.
Durch das Einzahlen in die 3. Säule wird fürs Rentenalter gespart.
Die Rentenleistung aus der 1. und 2. Säule reichen nicht aus um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter weiter zu führen. Deshalb ist die private Vorsorge unverzichtbar.
Sichere dir die Steuervorteile und lass dich von unseren Experten beraten.
Die Säule 3a ist ein freiwilliger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Startest du früh mit Einzahlungen in die Säule 3a musst du dir weitaus weniger Sorgen, um die Füllung der Rentenlücke im Alter machen. Das sorgt dafür, dass du Deinen Lebensstandard in der Pensionierung aufrechterhalten kannst.
Frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des Pensionsalters bzw. dem AHV-Rentenalters kannst du das Geld aus der Säule 3a beziehen. Hier gibt es Sonderfälle und Ausnahmen, wie du vorzeitig an dein Geld kommst. Hier findest du die Sonderfälle:
– Ablösung einer Hypothek
– Du machst dich Selbstständig
– Gelder zur indirekten Amortisation
– Finanzierung von selbst bewohnten Liegenschaften
– Tod oder Invalidität
– Umzug ins Ausland
In der Schweiz ist die Altersvorsorge in 3 Säulen aufgebaut, welche sich gegenseitig ergänzen.
Die 3 Säulen im Überblick:
Alle Säule haben das Ziel deine Rentenlücke sowie IV Rente zu füllen, damit du dir keine Sorgen machen musst im Alter oder für deine Familie bei Tod.
Für Personen, die in die Pensionskasse einzahlen beläuft sich der Maximalbetrag auf 6’883 CHF. Zahlst du nicht in die Pensionskasse ein, weil du bspw. selbstständig bist, dann kannst du maximal 20% deines Erwerbseinkommen, höchstens aber 34’416 CHF einzahlen.
Immer, da du mithilfe der Säule 3a deine Rentenlücke im Alter füllst. Du kannst schon mit Kleinbeträgen starten. Die Säule 3a wird sich so richtig für dich lohnen, wenn du monatlich mindestens 150 CHF sparst.
Du sparst Steuern, sobald du in die Säule 3a einzahlst. Dabei kannst du die kompletten Einzahlungen von deiner Einkommenssteuer abziehen. Jedes Jahr erhältst du einen Beleg über die Einzahlung, welchen du bei der Steuererklärung einreichen kannst.
Wie viele Steuern du durch die Säule 3a sparen kannst ist ganz individuell und hängt beispielsweise von deinem Wohnort oder deinem Jahresbruttogehalt ab. Bei uns erfährst du wie viel du genau sparen kannst.
Im Normalfall geht im Todesfall dein Sparkapital an deinen Ehepartner oder eingetragenen Partner. Folgende Personen werden begünstigt, wenn du keinen eingetragenen Partner oder Ehepartner hast:
1. Die direkten Personen oder Nachkommen, die du in erheblicher Masse unterstützt hast.
2. Die Person, mit der du ununterbrochen in den letzten fünf Jahren in einer Lebensgemeinschaft gewohnt hast.
3. Die Person, die für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommt.
Auch sind in späterer Erbreihenfolge deine Geschwister, Eltern und übrigen Erben begünstigt.
Bei der 3b kann die Rheienfolge der begünstigten Person selber bestimmt werden.
Privatevorsorge.ch ist deine digitale Anlaufstelle für private Vorsorgeplanung, Versicherungsallgemein & Vorsorgedienste.